Feuerwehr-Laufbahn

Die Laufbahn in der bayerischen Freiwilligen Feuerwehr

Mit dem Eintritt in die freiwillige Feuerwehr beginnt die im bayer. Feuerwehrgesetz festgeschriebene Laufbahn des Mitglieds.

Berförderungen erfolgen sowohl nach einer zeitlichen Abfolge als auch nach abgeschlossenen Ausbildungen und bei der Feuerwehr ausgeübten Tätigkeiten nach folgendem Ablauf:

 

Dienstgrad

Voraussetzungen

Abzeichen

Feuerwehranwärter /
Feuerwehranwärterin (FA)
  • Während der Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil 1)
Kein
Feuerwehrmann /
Feuerwehrfrau
(FM)
  • Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil 1) und Übernahme in die aktive Mannschaft
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
Oberfeuerwehrmann /
Oberfeuerwehrfrau
(OFM)
  • Mindestens 15 Jahre Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau

  oder

  • Mindestens 5 Jahre Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
  • Vollständige Truppmannausbildung  (Truppmann Teil 1 + 2 und Erste-Hilfe-Kurs)
  • Mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
    • Atemschutzgeräteträger
    • Maschinist
    • Sprechfunker
Hauptfeuerwehrmann /
Hauptfeuerwehrfrau
(HFM)
  • Mindestens 15 Jahre Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau

  oder

  • Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
    • Truppführer
    • Gerätewart
    • Leiter des Atemschutzes
    • Jugendwart
Löschmeister /
Löschmeisterin
(LM)
  • Mindestens 7 Jahre aktiver Dienst
  • Vollständige Truppmannausbildung  (Truppmann Teil 1 + 2 und Erste-Hilfe-Kurs)
  • Lehrgang Truppführer
  • Lehrgang Gruppenführer an der staatlichen Feuerwehrschule
  • Dienststellung: stellvertretender Gruppenführer
Oberlöschmeister /
Oberlöschmeisterin
(OLM)
  • Mindestens 10 Jahre Löschmeister / Löschmeisterin

  oder

  • Mindestens 5 Jahre Löschmeister / Löschmeisterin und Sonderlehrgänge
  • Dienststellung: Gruppenführer
Hauptlöschmeister /
Hauptlöschmeisterin
(HLM)
  • Mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin

  oder

  • Mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin
  • Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
  • Dienststellung: Kommandant oder stellv. Kommandant
Brandmeister /
Brandmeisterin
(BM)
  • Mindestens 5 Jahre Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin
  • Lehrgang Zugführer an der staatlichen Feuerwehrschule
  • Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
  • Sonderlehrgänge
  • Dienststellung: Kommandant
Oberbrandmeister /
Oberbrandmeisterin
(OBM)
  • Mindestens 10 Jahre Brandmeister / Brandmeisterin

  oder

  • Auf besondere Ernennung
Hauptbrandmeister /
Hauptbrandmeisterin
(HBM)
  • Mindestens 10 Jahre Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin

  oder

  • Auf besondere Ernennung
Kommandant / Kommandantin
  • Mindestens 5 Jahre Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin
  • Lehrgang Zugführer an der staatlichen Feuerwehrschule
  • Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
  • Sonderlehrgänge
  • Dienststellung: Kommandant
Kreisbrandmeister /
Kreisbrandmeisterin
(KBM)
  • Verbandsführer
  • Auf besondere Ernennung
Kreisbrandinspektor /
Kreisbrandinspektorin
(KBI)
  • Verbandsführer
  • Auf besondere Ernennung
Kreisbrandrat /
Kreisbrandrätin
(KBR)
  • Verbandsführer
  • Auf besondere Ernennung