Dienstgrad
Voraussetzungen
Abzeichen
Feuerwehranwärter /
Feuerwehranwärterin (FA)
Während der Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil 1)
Kein
Feuerwehrmann /
Feuerwehrfrau
(FM)
Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil 1) und Übernahme in die aktive Mannschaft
Vollendung des 18. Lebensjahres
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann /
Oberfeuerwehrfrau
(OFM)
Mindestens 15 Jahre Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
oder
Mindestens 5 Jahre Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
Vollständige Truppmannausbildung (Truppmann Teil 1 + 2 und Erste-Hilfe-Kurs)
Mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
Atemschutzgeräteträger
Maschinist
Sprechfunker
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann /
Hauptfeuerwehrfrau
(HFM)
Mindestens 15 Jahre Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
oder
Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
Truppführer
Gerätewart
Leiter des Atemschutzes
Jugendwart
Hauptfeuerwehrmann
Löschmeister /
Löschmeisterin
(LM)
Mindestens 7 Jahre aktiver Dienst
Vollständige Truppmannausbildung (Truppmann Teil 1 + 2 und Erste-Hilfe-Kurs)
Lehrgang Truppführer
Lehrgang Gruppenführer an der staatlichen Feuerwehrschule
Dienststellung: stellvertretender Gruppenführer
Löschmeister
Oberlöschmeister /
Oberlöschmeisterin
(OLM)
Mindestens 10 Jahre Löschmeister / Löschmeisterin
oder
Mindestens 5 Jahre Löschmeister / Löschmeisterin und Sonderlehrgänge
Dienststellung: Gruppenführer
Oberlöschmeister
Hauptlöschmeister /
Hauptlöschmeisterin
(HLM)
Mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin
oder
Mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin
Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
Dienststellung: Kommandant oder stellv. Kommandant
Hauptlöschmeister
Brandmeister /
Brandmeisterin
(BM)
Mindestens 5 Jahre Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin
Lehrgang Zugführer an der staatlichen Feuerwehrschule
Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
Sonderlehrgänge
Dienststellung: Kommandant
Brandmeister
Oberbrandmeister /
Oberbrandmeisterin
(OBM)
Mindestens 10 Jahre Brandmeister / Brandmeisterin
oder
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister /
Hauptbrandmeisterin
(HBM)
Mindestens 10 Jahre Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin
oder
Kommandant / Kommandantin
Mindestens 5 Jahre Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin
Lehrgang Zugführer an der staatlichen Feuerwehrschule
Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
Sonderlehrgänge
Dienststellung: Kommandant
Kreisbrandmeister /
Kreisbrandmeisterin
(KBM)
Verbandsführer
Auf besondere Ernennung
Kreisbrandinspektor /
Kreisbrandinspektorin
(KBI)
Verbandsführer
Auf besondere Ernennung
Kreisbrandrat /
Kreisbrandrätin
(KBR)
Verbandsführer
Auf besondere Ernennung