Modulare Trupp Ausbildung (MTA)

Grundsätze

Mit der modularen Truppausbildung (MTA) hat Bayern Neuland betreten und ein zukunftsweisendes Modell für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren entwickelt.

Ziel der MTA ist eine Truppausbildung, die mit der Qualifikation Truppführer abschließt und modular aufgebaut ist, so dass sie jeder Feuerwehr, unabhängig von deren Ausstattung gerecht wird. Die Ausbilder in den Feuerwehren haben es in der Hand diesen neuen Weg mit Leben zu erfüllen und zum Erfolgsmodell zu machen. Die Ausbildung soll dabei einsatzbezogen und praxisnah durchgeführt werden. Ziel ist das Erwerben von Kompetenzen, nicht das „Absitzen” von Stunden.

 

Basismodul

Im Basismodul werden grundlegende Tätigkeiten eines Trupps innerhalb einer taktischen Einheit für den Lösch- und Hilfeleistungseinsatz vermittelt, die jeder Feuerwehrangehörige fahrzeugunabhängig beherrschen muss. Damit ist es an jedem Standort – unabhängig von der Fahrzeugausstattung – möglich, mit geeigneten Ausbildern das Basismodul durchzuführen. Im Holzwinkel wird die Ausbildung üblicherweise Feuerwehr übergreifend als Kompaktausbildung angeboten. 

Die Ausbildung beinhaltet das notwendige Wissen für die spätere Verwendung als Truppführer. Die Inhalte richten sich dabei strikt nach den Aufgaben innerhalb eines Trupps und orientieren sich deutlich stärker an dessen praktischen Aufgaben statt wie bisher an theoretischem Wissen.

Die Lerninhalte des Basismoduls werden direkt nach dessen Abschluss in der Zwischenprüfung abgefragt. Das Basismodul kann ab dem vollendeten 15. Lebensjahr – im Rahmen der Vorgaben des § 22 Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) – begonnen werden.

Von der fachlichen Eignung zur Teilnahme an Einsätzen nach Art. 7 BayFwG ist nach bestandener Zwischenprüfung auszugehen. Die letztliche Entscheidung über die Teilnahme an Einsätzen obliegt dem Kommandanten.

 

Ausbildung- und Übungsdienstmodul

Ähnlich wie im Dualen Berufsausbildungssystem das Grundwissen in der Berufsschule vermittelt wird, erlernt der Feuerwehranwärter die Grundfertigkeiten im Basismodul. Dabei sind die Auszubildenden unter sich und werden schrittweise an die Aufgaben im Einsatzgeschehen herangeführt. Neben den theoretischen Grundlagen werden hier vor allem einzelne Tätigkeiten geübt. Die Einsatzübungen des Basismoduls führen diese Tätigkeiten zusammen, beinhalten aber keine besonderen Schwierigkeiten oder Störungen.

Ebenso, wie in der Berufsausbildung diese Grundfertigkeiten dann im Betrieb vertieft und angewendet werden, nimmt der Anwärter nach dem Basismodul mit Vollendung des 16. Lebensjahrs am Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ teil. Dies erfolgt ganz bewusst nicht als eigener „Lehrgang“, sondern durch Teilnahme am regelmäßigen Übungsbetrieb der eigenen Feuerwehr über mindestens 2 Jahre. Hier bleiben die Auszubildenden nicht unter sich, sondern lernen die Abläufe, die Besonderheiten und die Einsatzkräfte ihrer eigenen Feuerwehr kennen. Die erworbenen Kenntnisse werden z.B. in den Einsatzübungen vertieft und gefestigt, dabei lernt der Auszubildende auch die Zusammenarbeit mit z.B. Atemschutztrupps.

Reine „Theorieeinheiten“ oder das Training von Einzelaufgaben ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Selbstverständlich können im Rahmen des Übungsdienstes jedoch mangelnde handwerkliche Fähigkeiten nachgeschult werden. Für die Durchführung des Modul Ausbildungs- und Übungsdienst gibt es Handzettel zur Übungsdurchführung. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Einsatzschwerpunkte sollen die Übungen der Feuerwehr so gestaltet werden, dass der angehende Truppführer „im geschützten Raum“ Erfahrungen sammeln kann.

Schwerpunkt der Funktion „Truppführer“ ist ja die Umsetzung eines Auftrags innerhalb der taktischen Einheit, einschließlich des Erkennens von Gefahren und des Reagierens auf Störungen. Damit jedem Teilnehmer genügend Übungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wurde ein Zeitansatz von (mindestens) 40 Stunden innerhalb von zwei Jahren gewählt. Bei regelmäßiger Teilnahme am Übungsdienst der eigenen Feuerwehr dürfte dieser Zeitansatz auch bei eventuellen Ausfallzeiten (Schichtdienst, Urlaub, Krankheit,…) in der Regel überschritten werden. Für die Dokumentation der Übungsteilnahme und der geübten Themenbereiche steht eine Übersicht zur Verfügung.

 

Am Ende steht die Prüfung

Wie jede qualifizierende Ausbildung schließt auch die Truppausbildung in der MTA am Ende mit einer Prüfung ab. Mit Bestehen dieser Abschlussprüfung wird die Qualifikation Truppführer erreicht. Zur Teilnahme an der Abschlussprüfung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Des Weiteren wird das erfolgreiche Ablegen des Leistungsabzeichens "Die Gruppe im Löscheinsatz" mindestens in der Stufe 1 "Bronze" vorausgesetzt.